Baurechtliche Prüfungen vor Inbetriebnahme & während der Nutzung von Gebäuden
Neubauten müssen vor Inbetriebnahme eine Vielzahl von Prüfungen durchlaufen. Auch viele technische Anlagen und Einrichtungen unterliegen gesetzlichen Prüfpflichten und müssen deshalb vor der Inbetriebnahme durch entsprechendes Fachpersonal abgenommen und während der Nutzung des Gebäudes wiederholend überprüft werden.
Meine Leistungen als bauaufsichtlich anerkannter Sachverständiger
Überprüfung des vorschriftsmäßigen Einbaus, der geforderten Funktion, der Betriebssicherheit und Wirksamkeit von
Ebenso fällt die Hygieneinspektion nach VDI 6022 an raumlufttechnischen Anlagen in meinen Fachbereich.
Ich berate Sie gern, welche Prüfungen im Rahmen meines Fachbereiches individuell für Ihr Projekt notwendig sind und selbstverständlich führe ich diese Prüfungen durch, wenn Sie dieses wünschen. Die Grundlage für diese Beratung bilden die Prüfverordnungen der jeweiligen Bundesländer. Achtung Ausnahme: In Baden-Württemberg sind die Prüfpflichten in den Verordnungen der jeweiligen Sonderbauten geregelt.